1) Spende – allgemeiner Spendenabzug
Als Privatperson können Sie pro Jahr Spenden für eine Stiftung in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich geltend machen, Unternehmen und Freiberufler bis zu 0,4 Prozent ihrer gesamten Umsätze sowie der aufgewendeten Löhne und Gehälter. Werden diese Grenzen überschritten, können die Spenden zeitlich unbegrenzt in den Folgejahren abgezogen werden.
2) Spenden in den Vermögensstock (sog. „Zustiftungen“)
Als Privatperson können Sie Spenden in den Vermögensstock der Stiftung steuerlich bis zu 1 Mio. Euro im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren als Sonderausgabe geltend machen („besonderer Abzugsbetrag") – zusätzlich zu den unter 1) genannten Beträgen (Spende) und mit beliebiger Verteilung innerhalb der zehn Jahre.
Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle nur allgemeingültige Hinweise geben können. Ihre individuellen steuerrechtlichen Aspekte besprechen Sie am besten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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